Armin Degischer, Psychologischer Berater bei Authentische Unterstützung. Expertenhilfe für Menschen in schwierigen Lebenssituationen
Für eine bessere Lebensqualität, dazu stehen wir mit unserem Namen
Buchcover: Infantile Internierung - Das beschützte Selbst. Untertitel: Revidierte Haltung von Verordnung nach einer konstitutiven Freiheit.
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Buchveröffentlichung:
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Beschreibung:

Seitenanzahl: 332
Fachbuchformat: 17x24 cm
Bindung: Softcover mit Fadenheftung
Erscheinungsjahr: 2025
Verfasser: Armin Degischer
ISBN-Nummer: 978-3-200-10267-5

Leseprobe

Rechtschaffenheit als ein Weg zum Erfolg Gmail
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Armin Degischer und Kitti Polgar, Psychologischer Berater bei Authentische Unterstützung. Expertenhilfe für Menschen in schwierigen Lebenssituationen Bild 5

Literaturverzeichnis

Aktueller Stand zum Verfahren zur Untersagung meines Gewerbes für Lebens- und Sozialberatung durch den Magistrat:
Erst durch meinen Einspruch wegen Säumnis wurde nach über anderthalb Jahren seit Antragstellung überhaupt ein Bescheid erlassen. Darin wurde die vom Magistrat abgelehnte Gewerbeanmeldung erneut bestätigt, während mein Einspruch als unbegründet zurückgewiesen wurde. Das Gericht stützt sich jedoch auf völlig neue, zuvor nicht bekannte Kritikpunkte, während alle anderen Mängel überraschenderweise keine Erwähnung mehr finden. Besonders problematisch ist, dass trotz meines ausdrücklichen Antrags auf eine mündliche Verhandlung vollständig darauf verzichtet wurde. Im Bescheid befindet sich eine Buchrezension, die vom Verwaltungsgericht Wien (VGW) selbst verfasst wurde. Obwohl diese Rezension positiv ausfällt, hat das VGW deren Relevanz für das Verfahren als nichtig erklärt und stattdessen die Vorlage eines unabhängigen Gutachtens durch einen externen Experten gefordert. Gleichzeitig lehnt das Verwaltungsgericht eine Wiederaufnahme des Verfahrens grundsätzlich ab. Den vollständigen Bescheid sowie meine Verfassungsbeschwerde können Sie hier als PDF einsehen. Im Video sehen Sie zudem eine Tätigkeitsbeschreibung.

Ich danke Ihnen für Ihr Interesse.

Urteil VGW Verfassungsbeschwerde

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